Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind die Organisation von Prüfungsleistungen, die Zulassung zum abschließenden Prüfungsteil und die sonstigen durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für Entscheidungen über Widersprüche gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Er berichtet dem AS regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Studienordnung.
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